Campingplatzordnung

Grundsätze

  • Campingplätze sind Gemeinschaftseinrichtungen. Sie tragen zur Entspannung, Erholung und sinnvollen Freizeitgestaltung bei.
  • Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit sind wichtige Voraussetzungen dafür und deshalb von jedem Camper zu beachten und einzuhalten.
  • Die Campingplatzordnung legt die notwendige Verhaltensnormative fest und ist für jeden Camper verbindlich.
  • Ernste Verstöße gegen die Campingplatzordnung können einen Platzverweis zur Folge haben.

Festlegungen

1. Der Campingplatz kann ganzjährig genutzt werden. Die Haupt-Saison beginnt am 01. April und endet am 31. Oktober jeden Jahres. Während der Haupt-Saison sind ein Platzwart oder eine Platzwartin ständig vor Ort. Ganzjährig sind die Nutzung der sanitären Anlagen, die Müllentsorgung und die Trinkwasserversorgung gewährleistet.

2. Das Aufstellen der Zelte bzw. Wohnwagen ist nur nach erfolgter Einweisung durch den Platzwart oder die Platzwartin zulässig. Die Aufstellung hat so zu erfolgen, dass jederzeit ein ungehinderter Durchgang – insbesondere in Brand- und Havariefällen oder nach Unfällen – gesichert ist. Die notwendigen Abstände legt der Vorstand in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Brandenburgischen Camping- und Wohnmobilplatzordnung fest.

3. Der Auf- bzw. Abbau darf grundsätzlich nur von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 21:00 Uhr erfolgen.

4. Bau- und Umbaumaßnahmen bei Dauercampern sind bis zum 15.05. abzuschließen und erst ab 15.09. wieder zulässig. Notwendige Reparaturen außerhalb dieser genannten Zeit sind grundsätzlich mit dem Vorstand abzusprechen.

Neubauten von Carports oder Überdachungen sind nicht zulässig, ebenso Erweiterungen oder Ergänzungen von bestehenden Überdachungen.

Sämtliche Baumaßnahmen bedürfen der Zustimmung durch den Vorstand unter Verweis auf die geltenden Vorschriften.

5. Jeder Camper ist für die Sauberkeit seines Platzes verantwortlich. Hierzu gehört die regelmäßige Reinigung des Wohnwagen, des Vorzeltes und eventuelle vorhandener Überdachungen, die Pflege der Freiflächen und die Instandhaltung vorhandener Umzäunungen. Die Besitzer ungepflegter Plätze werden bei Erfordernis durch den Vorstand zur Reinhaltung aufgefordert.

6. Das Befahren des Campingplatzes mit einem PKW oder Motorrad ist nur zum Zwecke des Be- und Entladens während der Auf- und Abbauphase gestattet.

7. Alle Fahrzeuge der Camper und deren Besucher sind auf einem zugewiesenen Stellplatz gemäß Parkordnung so abzustellen, dass sie bei Gefahr geräumt werden können (Fluchtrichtung).

8. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit schriftlicher Genehmigung der Eltern campen.

9. Die Camper haben ihre Besucher beim Platzwart anzumelden. Übernachtungen in Zelten oder Wohnwagen durch Besucher sind gebührenpflichtig.

10. Vereinsmitgliedern ist es gestattet, ihren Wohnsitz dauerhaft auf dem Campingplatz einzurichten. Hierfür müssen sie sich in der Gemeinde Löwenberger Land ordnungsgemäß anmelden. Vereinsmitgliedern auf Probe ist es nicht gestattet, ihren Hauptwohnsitz auf dem Campingplatz einzurichten.

11. Die Anlagen und Einrichtungen auf dem Campingplatz sind im Interesse aller Nutzer sorgfältig zu behandeln und in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu halten.

12. Mutwillige Zerstörungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

13. Das Abwaschen von Geschirr in den Waschräumen ist nicht gestattet, ebenso die Entnahme von Warmwasser zur Nutzung außerhalb der Waschräume.

14. Die Körperpflege an den Wasserzapfstellen des Campingplatzes oder im See ist ebenfalls nicht gestattet.

15. Das Benutzen der Duschanlagen ist kostenpflichtig. Der Betrieb erfolgt über Münzautomaten.

16. Die Benutzung der Waschmaschinen ist kostenpflichtig und erfolgt ebenfalls über Münzautomaten.

17. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Fäkalien auf dem Campingplatz ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen vorzunehmen.

18. Um die Kosten für die Müllabfuhr so niedrig wie möglich zu halten, sind die Camper verpflichtet, den Müll ordnungsgemäß folgendermaßen zu trennen:

  • nur Verpackungsmüll (gelbe Tonne)
  • Papier und Pappe (blaue Tonne)
  • sonstiger Müll
  • Glas.

Weiterhin ist es untersagt, Müll von zu Hause mitzubringen. Eine Sperrmüllentsorgung erfolgt nicht und muss von jedem Camper selbst vorgenommen werden.

19. Alle Camper sind verpflichtet, die Brandschutzordnung, die Havarie-Ordnung, die Parkplatzordnung und die Hygienebestimmungen strikt einzuhalten. Jeder Camper ist für die Überprüfung seiner Gasanlagen eigenverantwortlich und muss die Gas-Prüf- Bescheinigung jederzeit vorweisen können.

20. Besondere Vorkommnisse wie Unfälle, Infektionskrankheiten oder fieberhafte Darmkrankheiten sind umgehend beim Vorstand zu melden.

21. Die Ruhezeiten auf dem Campingplatz sind wie folgt festgelegt und sind von jedem Camper während der gesamten Saison unbedingt einzuhalten:

Nachtruhe:

  • an Werktagen (Montag bis Donnerstag) 22:00 – 07:00 Uhr
  • an Wochenenden (Freitag bis Sonntag/ Feiertage) 23:00 – 07:00 Uhr

Mittagsruhe:

  • täglich von 13:00 – 15:00 Uhr.
  • Ausnahme: Veranstaltungen des Vereins, die bereits um 14 Uhr beginnen

Gartenarbeiten, insbesondere Harken und Rasen mähen sind nur Montag bis Samstag, unter Einhaltung der Mittagsruhe, bis 18:00 Uhr gestattet.

22. Auf dem gesamten Gelände darf kein offenes Feuer betrieben werden! Feuerschalen sind nicht gestattet. Grills dürfen nur mit fabrikmäßig hergestellter Holzkohle betrieben werden. Der Camper haftet für Schäden, die durch unsachgemäßes Nutzen der Grillgeräte (Funkenflug) entstehen. Generell gelten die Brandschutzbestimmungen des Landkreises Oberhavel und speziell die Brandschutzordnung des Campingplatzes.

23. Haustiere sind auf dem Campingplatz grundsätzlich gestattet. Die Haltung muss so erfolgen, dass die Tiere keinen anderen Campingplatzbewohner belästigen. Hunde sind ständig angeleint zu halten. Die Haltung von Hunden und Katzen ist gebührenpflichtig. Verschmutzungen die durch Haustiere entstehen, sind sofort zu entfernen.

24. Der See gehört nicht zum Zeltplatz. Das Baden im See geschieht in eigener Verantwortung, da es sich um einen öffentlichen und unbewachten Badestrand handelt.

25. Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Camper ist den Weisungen des Vorstandes und seiner Beauftragten Folge zu leisten. Hierfür kann der Vorstand (besitzt im Rahmen seiner Befugnisse das Weisungsrecht) Camper zu seiner Unterstützung berufen.

26. Sprechzeiten des Vorstandes:

  • Sonntag von 10:00 bis 11:00 Uhr (Kassenstunde)

27. Der Vorstand haftet nicht für Unfälle und Verletzungen sowie abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum der Camper. Weithin übernimmt der Vorstand keine Haftung für Elementarschäden, Einbruch, Diebstahl, Feuer, und alle Schäden, die durch höhere Gewalt hervor gerufen werden.

28. Die Campingplatzordnung ist für alle Camper im gleichen Maße verbindlich. Camper, die die Campingplatzordnung verletzen, können durch den Vorstand des Vereins zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Campingplatzordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2023 in Kraft.